Ist ein pflegender Angehöriger durch Krankheit, Urlaub oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernehmen wir die Versorgung des Pflegebedürftigen in dieser Zeit. Die Kosten für die Ersatzpflege übernimmt die Pflegekasse bis zu einem Betrag von 1550,- und für längstens vier Wochen. Ist die Verhinderungspflege nur für wenige Stunden nötig, werden die Kosten der Ersatzpflege bis zum kalenderjährlichen Höchstbetrag erstattet.
Voraussetzug für die Kostenübernahme bei Urlaubsvertretung ist, dass die Pflegeperson (Angehörige) den/die Pflegebedürftige vorher mindestens ein Jahr gepflegt hat.